Sehr geehrte(r) Eigentümer(in),
der Gutachterausschuss ist eine selbständige, unabhängige Einrichtung der Stadt Memmingen für die Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten. Zur Durchführung seiner gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die beim Bauverwaltungsamt eingerichtet ist. Nach § 195 des Baugesetzbuches (BauGB) hat die Geschäftsstelle alle notariell beurkundeten Kaufverträge auszuwerten.
Ihr Notar hat uns zu diesem Zweck Ihren Kaufvertrag zugesandt.
Der in diesem Vertrag vereinbarte Kaufpreis wurde in die gesetzlich vorgeschriebene Kaufpreissammlung aufgenommen. Diese dient dem Gutachterausschuss als Grundlage zur Herstellung von Transparenz auf dem Immobilienmarkt (Bodenrichtwerte, Immobilienmarktbericht, Verkehrswertermittlung, Erteilung von Auskünften). In den meisten Fällen enthält der Kaufvertrag nur eine pauschale Angabe über den Kaufpreis. Dieser wird allerdings oft von verschiedenen Merkmalen beeinflusst, die aus dem Kaufvertrag nicht ersichtlich sind. Nur mit diesen zusätzlichen Angaben kann der Gutachterausschuss die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen. Zur Auswertung des Kaufvertrages benötigen wir von Ihnen deshalb noch verschiedene Auskünfte über das erworbene Objekt zum Kaufzeitpunkt.
Wir bitten Sie daher, den Fragebogen zu beantworten und innerhalb eines Monats auszufüllen. Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Ausfüllung des Fragebogens. Wir versichern Ihnen, dass alle Angaben streng vertraulich behandelt werden. Der uns überlassene Kaufvertrag wird nur innerhalb der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Immobilienmarktanalyse benötigt.
Für Fragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Sie erreichen uns per Mail unter: gutachterausschuss@memmmingen.de oder telefonisch unter 08331/850-2515.
Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle des Gutachterausschusses