Förderantrag „Klimaschutz“ (2026) 


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Fördergegenstand
Verpflichtungserklärung

Förderantrag zum Förderprogramm „Klimaschutz“ für das Jahr 2026

Antragsinformationen

Aufgaben und Ziele der Förderung

Ziel des Förderprogramms ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien im Stadtgebiet Memmingen zu beschleunigen und die Treibhausgasemissionen nachhaltig zu reduzieren.
 

Förderfähige Maßnahmen

Balkonsolaranlagen
Gefördert werden steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonsolaranlagen), die den geltenden technischen Anschlussregeln entsprechen (insbesondere VDE-AR-N 4105).
Die maximale Einspeiseleistung entspricht den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben (derzeit 800 Watt).
Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren.

 

Stromspeicher
Gefördert wird die Installation von stationären Batteriespeichern.
Installation und Inbetriebnahme müssen durch ein Fachunternehmen erfolgen.
Eine vorherige Energieberatung wird empfohlen.
Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren.

 

Ladeinfrastruktur
Gefördert wird die Installation von Ladepunkten (Wallboxen) an Wohngebäuden.
Installation durch Fachunternehmen
Betrieb mit erneuerbaren Energien (z. B. PV-Anlage oder Ökostromtarif zum Zeitpunkt der Antragstellung)
Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren.

 

Energie- und Speicherberatung
Gefördert wird die Inanspruchnahme einer Energie- und Speicherberatung durch qualifizierte Fachpersonen (z. B. dena-gelistet).


 

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss:
•    Balkonsolaranlagen: 50 %, max. 100 € 
•    Stromspeicher: 20 %, max. 750 € 
•    Ladeinfrastruktur: 20 %, max. 750 € 
•    Energieberatung: 50 %, max. 200 €

 

Zentrale Bedingungen

•    Förderung nur für freiwillige Maßnahmen
•    Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden
•    Maßnahmen müssen innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden
•    Mindestbetriebsdauer: mind. 3 Jahre
•    Registrierung im Marktstammdatenregister verpflichtend

 

Anträge werden nach eingegangener Reihenfolge bearbeitet. 
 

Hinweise zur Inanspruchnahme sonstiger Förderprogramme

Die meisten Förderprogramme anderer Institutionen können mit städtischen Zuschüssen kombiniert werden. Der/die Antragstellende hat selbstständig zu prüfen, ob die betreffenden Richtlinien eine Summierung der Zuschüsse erlauben.

Bitte halten Sie folgende Daten / Dokumente für die Antragsstellung bereit:

  • bei Parkplatzflächen/Garagen/Carports: Foto oder Plan der geplanten Anlage/Fläche mit Ortsangabe auf dem Grundstück
  • ggf. Kostenkalkulation bzw. Angebot
  • ggf. Dokument Zustimmung Gebäudeeigentümer:in
  • ggf. denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
  • ggf. Dokument Bevollmächtigung
  • Selbsterklärung Balkonsolaranlage

 

Alle weiteren Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie zum Förderprogramm für Klimaschutz vom 10.06.2026

 

Ihre Daten

Ihre Bankverbindung zur Fördergeldauszahlung

Fördergegenstand

Wenn Sie eine Projektbeschreibung als Dokument vorliegen haben, können sie diese hochladen und an den Antrag anhängen



Erklärung des Antragstellers, der Antragstellerin

Erklärung

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.


Kontakt

Stadtverwaltung Memmingen

Umwelttamt - Klimaschutz- und Klimaanpassung
Marktplatz 1
87700 Memmingen

Telefon: 08331/850-2905

E-Mail: klimaschutz@memmingen.de


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