Aufgaben und Ziele der Förderung
Ziel des Förderprogramms ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien im Stadtgebiet Memmingen zu beschleunigen und die Treibhausgasemissionen nachhaltig zu reduzieren.
Förderfähige Maßnahmen
Balkonsolaranlagen
Gefördert werden steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonsolaranlagen), die den geltenden technischen Anschlussregeln entsprechen (insbesondere VDE-AR-N 4105).
Die maximale Einspeiseleistung entspricht den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben (derzeit 800 Watt).
Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren.
Stromspeicher
Gefördert wird die Installation von stationären Batteriespeichern.
Installation und Inbetriebnahme müssen durch ein Fachunternehmen erfolgen.
Eine vorherige Energieberatung wird empfohlen.
Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren.
Ladeinfrastruktur
Gefördert wird die Installation von Ladepunkten (Wallboxen) an Wohngebäuden.
Installation durch Fachunternehmen
Betrieb mit erneuerbaren Energien (z. B. PV-Anlage oder Ökostromtarif zum Zeitpunkt der Antragstellung)
Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren.
Energie- und Speicherberatung
Gefördert wird die Inanspruchnahme einer Energie- und Speicherberatung durch qualifizierte Fachpersonen (z. B. dena-gelistet).
Förderhöhe
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss:
• Balkonsolaranlagen: 50 %, max. 100 €
• Stromspeicher: 20 %, max. 750 €
• Ladeinfrastruktur: 20 %, max. 750 €
• Energieberatung: 50 %, max. 200 €
Zentrale Bedingungen
• Förderung nur für freiwillige Maßnahmen
• Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden
• Maßnahmen müssen innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden
• Mindestbetriebsdauer: mind. 3 Jahre
• Registrierung im Marktstammdatenregister verpflichtend
Anträge werden nach eingegangener Reihenfolge bearbeitet.